Foto: Schamottebrand bei 1200 Grad Celsius (Foto: GOERG & SCHNEIDER GmbH u. Co. KG, Boden).

Die aktuellen Entwicklungen und politischen Initiativen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz haben zu einem sich überbietenden Aktionismus in Sachen Klimaschutzmaßnahmen geführt. Vielfach wird eine vorgezogene Erhöhung der deutschen CO2-Steuer gefordert. Wir verstehen diese kurzfristigen politischen Meinungsänderungen immer weniger und fordern dringend weitere finanzielle Mehrbelastungen für unsere Mitgliedsfirmen und deren Belegschaften zu verhindern.

Bereits heute sind die finanziellen Belastungen durch die Klimagesetzgebung für unsere Unternehmen hoch. Eine Weitergabe oder Einsparung der Mehrkosten durch die kurzfristige Anpassung der Preispfade ist für unsere Unternehmen schlicht nicht leistbar. Unsere energieintensiven Prozesse sind Brennprozesse. Hier stehen Brennstoffalternativen nicht ad hoc zur Verfügung. Jeder zusätzliche Euro an rein nationalen Mehrkosten bedeutet für die Carbon Leakage gefährdeten Unternehmen einen Standortnachteil im grenzüberschreitenden Wettbewerb und gefährdet somit den Produktionsstandort Deutschland.

Selbst unter Berücksichtigung des derzeitigen Preispfades ist die Berechnung der Entlastung (Beihilfehöhe) für die betroffenen Unternehmen entscheidend. Der zusätzliche Kompensationsgrad in der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung beschränkt ohne nachvollziehbaren Grund die Beihilfehöhe und führt zu einer Ungleichbehandlung von Anlagen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel. In Zahlen heißt das, dass der Entlastungsausgleich für den Teilsektor Ton und Kaolin im nationalen Emissionshandel nur bei 49 % für Erdgas liegt (im europäischen Emissionshandel aber bei 76 %). So kann Carbon Leakage nicht vermieden werden. Zumal durch den vorgesehenen generellen Haushaltsvorbehalt bei der Gewährung der Beihilfe ein wirksamer und vor allem verlässlicher Carbon-Leakage-Schutz nicht zu gewährleisten ist.

Darüber hinaus ist die ab dem Abrechnungsjahr 2025 aufzuwendende Investitionssumme von mindestens 80 Prozent der Beihilfe für Klimaschutzmaßnahmen unverhältnismäßig. Bereits die für die Abrechnungsjahre 2023 und 2024 aufzuwendende Investitionssumme von mindestens 50 Prozent der Beihilfe für Klimaschutzmaßnahmen ist ambitioniert, sollte aber beibehalten werden. Es wird schon heute viel geforscht und investiert, um das Sektorziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Aktuell entwickeln wir gemeinsam mit der Keramikindustrie eine Studie zur Sektortransformation mit dem Themenschwerpunkt der Substitution fossiler Energieträger im Bereich keramischer Brennöfen durch Wasserstoff.

Wir fordern daher:

 1.         Beibehaltung des beschlossenen Preispfades bis 2025

2.          Berechnung der Beihilfehöhe anpassen – Kompensationsgrad streichen

3.          Haushaltsvorbehalt streichen und unterjährige Beihilfezahlungen vorsehen

4.          Gegenfinanzierung in klimafreundliche Maßnahmen deckeln

Bei einer Erhöhung der CO2-Preise ist zwingend eine höhere Entlastung Carbon-Leakage gefährdeter Unternehmen zu gewähren, um die Produktion in Deutschland zu halten.

 

Dr. Matthias Schlotmann
Geschäftsführer BKRI

Gudrun Schmidt
Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftspolitik