Ein bedeutender Teil der Verbandsarbeit vollzieht sich in den BKRI Fachausschüssen. Im Technischen Ausschuss und im Wirtschaftsausschuss werden in regelmäßigen Abständen aktuelle Themen erörtert, Erfahrungen ausgetauscht, Konzepte entwickelt und umgesetzt. Hierbei steht generell die Praxis im Vordergrund.

Die gemeinsame Sitzung der BKRI Fachausschüsse fand diesmal per Video-/Telefonkonferenz statt. An die Begrüßung der Teilnehmenden durch die Ausschussvorsitzenden Werner Heuser und Wolfgang Mannheim schloss sich ein interessantes Sitzungsprogramm an.

Beim Tagesordnungspunkt Umsetzung der Rahmenvereinbarung über die Einleitung von Wässern des Tonbergbaus im Westerwald in die Oberflächengewässer war der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden wesentliches Element. Die Kurzvorträge und Berichte aus den Unternehmen sorgten für lebhafte Diskussionen.

Die erste TA WA Sitzung per Video-/Telefonkonferenz.

Der stellvertretende Vorsitzende des Technischen Ausschusses, Dr. Withold Groborz, in Interaktion mit anderen Sitzungsteilnehmenden.

Hieran schloss sich ein Vortrag zum Thema Normungsprojekt zur Bestimmung der Beständigkeit gegen Schwefelsäure nach dem Bundesberggesetz an, der bei den Zuhörenden auf reges Interesse stieß. Stefan Link, Forschungsinstitut Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH informierte die Teilnehmenden über Ausgangssituation, Normen zur Säurelöslichkeit, Normenentwurf sowie das geplante weitere Vorgehen zum Normungsprojekt Säurelöslichkeit. Im nachfolgenden Diskussions- und Frageteil griff Stefan Link gerne Anregungen der Zuhörenden auf.

Um zwei juristische Themen ging es in den beiden sich hieran anschließenden, praxisnahen Vorträgen von Rechtsanwalt Dirk Friedsam, Rheinischer Unternehmerverband Steine und Erden e. V., Neuwied. In seiner Präsentation zum Thema Arbeitsschutz – Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen standen Besonderheiten im Bergrecht und Aufgaben von Beauftragten im Arbeitsschutz im Mittelpunkt.

 

Bei der Präsentation von Stefan Link, FGK, wurden grundlegende Fragen behandelt.

Dirk Friedsam (RUV) informierte die Teilnehmenden über spezifische juristische Fragestellungen.

Fazit des nachfolgenden Vortrags zum Thema Arbeitszeiterfassung im Unternehmen und Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rechtssache CCOO war, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu verpflichten haben, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgabe, die derzeit vom Bundesarbeitsministerium ausgearbeitet wird, belässt den Mitgliedstaaten dabei einen relativ weiten Gestaltungsspielraum, so dass auch beispielsweise eine Delegation der Zeiterfassung auf die Arbeitnehmer in Betracht kommt, wenn diesbezüglich zumindest kurzfristige und stichprobenartige Kontrollen durch den Arbeitgeber vorgenommen werden.

Mit dieser interessanten Präsentation fand die gemeinsame Sitzung der BKRI Fachausschüsse einen gelungenen Abschluss.

Dr. Matthias Schlotmann
Geschäftsführer BKRI

Gudrun Schmidt
Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftspolitik