Artenschutz – Die Zusammenarbeit ist so erfolgreich, dass sie fortgesetzt und erweitert wird: Im September 2005 schloss das Umweltministerium die 1. Rahmenvereinbarung über den Schutz von Arten der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie beim Abbau keramischer Rohstoffe mit dem Bundesverband Keramische Rohstoffe e.V. Jetzt folgt eine 2. Rahmenvereinbarung, die weitere in Europa geschützte Arten einbezieht. Ausdrückliches Ziel ist weiterhin, die bestehenden europäischen Vorgaben einzuhalten bei gleichzeitiger Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

„Viele Tier- und Pflanzenarten gedeihen dort am besten, wo der Mensch tätig ist. Das hat sich auch beim Rohstoffabbau gezeigt. In diesem wichtigen Industriezweig entstehen Lebensräume für besonders geschützte Arten wie zum Beispiel die Gelbbauchunke“, stellte Umweltministerin Conrad anlässlich der Unterzeichnung bei der Firma Stephan Schmidt KG in Girod fest. „Lösungen für ein gedeihliches Miteinander – der Tonindustrie zum einen und der Sicherung der Artenvielfalt zum anderen – mussten gefunden werden. Mit der Vereinbarung ist dies gelungen. “ Sie dankte den Unternehmen, die diese Initiative unterstützen und zeigten: „Artenschutz ist auch dort möglich, wo gearbeitet wird.“ „Deutschland ist ein rohstoffreiches Land und gerade in Rheinland-Pfalz besitzen wir sehr hochwertige keramische Rohstoffe wie Spezialtone, Klebsande, Kaoline, Bentonite, Quarzsande, Quarzite und Feldspäte. Rohstoffabbau und Naturschutz sind bei der Förderung dieser Rohstoffe keine Gegensätze, vielmehr fördert der Abbau von Rohstoffen die Ansiedlung und den Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten. Dies unterstreicht die heute geschlossene Vereinbarung“, sagte Walter Steiner, Vorsitzender des Bundesverband Keramische Rohstoffe e.V.“

In der neuen Vereinbarung sind zusätzlich zu den Amphibien Kammmolch, Gelbbauchunke und Laubfrosch weitere FFH-Arten wie insbesondere Kreuzkröte und Geburtshelferkröte sowie die europäischen Vogelarten Uhu, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper und Flussregenpfeifer aufgenommen worden. Diese Tiere profitieren vielfach unmittelbar vom Abbau, weil hier Sekundärbiotope entstehen: offene, spärlich bewachsenen Flächen und kleine Wasserstellen sowie Felsklüfte. Anderswo sind Lebensräume wie diese kaum noch zu finden. Solche Abbauflächen wurden deshalb auch in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufgenommen. Die Rahmenvereinbarung umfasst Abbauflächen innerhalb und außerhalb von Natura 2000. Sie sieht vor, dass für die geschützten Arten zum Beispiel kleine Wasserflächen geschaffen und erhalten werden. Falls erforderlich werden auch Umsiedlungen vorgenommen.

Frühzeitige gegenseitige Information zwischen den Firmen und der oberen Naturschutzbehörde ist für die Zusammenarbeit entscheidend. „Es finden immer wieder intensive Gespräche statt und diese erleichtern die Arbeit der Naturschutzbehörden ebenso wie die Abbautätigkeit“, sagte Conrad. Die im Land abgebauten Rohstoffe werden überwiegend in der Baustoffindustrie (fast 85 Prozent) sowie in der chemischen und der Glas-Industrie, in der Medizintechnik, der Lebensmittel- und Düngemittelindustrie, der Keramik, Feuerfestindustrie und im Absatzmarkt Umwelttechnologie eingesetzt. Knapp 2000 Beschäftigte arbeiten in 268 kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung ist offen für alle BKR Mitgliedsunternehmen.